AIFM: Finanzausschuss hat Änderungen für OIF beschlossen
Der Finanzauschuss des Bundestags hat gestern das Gesetz zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Damit treten auch neue Regeln für die Offenen Immobilienfonds (OIF) in Kraft. Neuanleger können ab dem 21. Juli Fondsanteile frühestens nach einer Haltedauer von 24 Monaten zurückgeben, anschließend gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Für Bestandsanleger dagegen gilt weiterhin der Freibetrag von 30.000 Euro je Halbjahr. Der Fondsverband BVI betont, dass man mit der Lobbyarbeit in den vergangenen Monaten viel erreicht habe: OIFs würden erhalten bleiben, positiv wird auch die Beibehaltung der bisherigen Bewertungsgrundsätze und der Bestandsschutz für die bestehenden Fonds bewertet. Weniger glücklich ist der Verband mit den Einschränkungen für Neuanleger. Damit kommt es bei den Anlegern zu einer Zweiklassengesellschaft, die besonders die großen Fondsanbieter verhindern wollten.
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