Auch Berlin begrenzt Mietsteigerungen

Nach München wird nun auch Berlin die Kappungsgrenze für Mietpreissteigerungen senken. Stadtentwicklungssenator Michael Müller hat eine Verordnung ausgearbeitet, wonach die Preise bei bestehenden Mietverhältnissen höchstens um 15 % binnen drei Jahren angehoben werden dürfen. Die Verordnung soll im Mai vom Senat beschlossen werden und dann in Kraft treten. Damit setzt Berlin die Möglichkeiten des neuen Bundesmietrechts um, das am 1. Mai in Kraft tritt. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte jüngst angekündigt, die Kappungsgrenze in Ballungsräumen senken zu wollen.

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