Gericht weist höhere Abfindung für HRE-Aktionäre zurück
Altaktionäre der verstaatlichten Hypo Real Estate (HRE) sind mit einem Antrag vor dem Landgericht München gescheitert. Sie forderten eine höhere Barabfindung als jene 1,30 Euro pro Aktie, die ihnen der Bund beim Squeeze-Out gezahlt hatte. Das Gericht ist der Meinung, dass als Bemessungsgrundlage der durchschnittliche Börsenkurs in den drei Monaten vor der Bekanntgabe der Squeeze-out-Absicht zugrundegelegt werden muss. Dass die HRE-Aktie davor deutlich höher notierte, sei nicht maßgeblich. Auch die Äußerungen des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, der von einer „geordneten Abwicklung“ der Bank gesprochen hatte, spielen nach Ansicht der Richter keine Rolle.
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