IVG fordert Schadenersatz von früheren Vorständen

Die IVG fordert von ihren früheren Vorständen Wolfhard Leichnitz, Bernd Kottmann, Andreas Barth und Georg Reul Schadenersatz in Höhe von jeweils 8,5 Mio. Euro plus Zinsen. Entsprechende Informationen der „Wirtschaftswoche“ bestätigt das Unternehmen auf Nachfrage. Grund seien Fehler beim Kauf des Londoner Bürohochhauses „The Gherkin“ im Jahr 2007, den die IVG kürzlich durch die Kanzlei Hengeler Mueller prüfen ließ. Die damaligen IVG-Vorstände hätten bei dem Kauf, der zusammen mit der Investmentbank Evans Randall durchgeführt worden war, einem Fonds der Bank ein Darlehen von 52 Mio. GBP gewährt, das in dieser Höhe nicht vom Aufsichtsrat genehmigt gewesen sei. Die Kanzlei empfehle der IVG, die Vorstandsmitglieder wegen Pflichtverletzung zu verklagen. Wie das Magazin weiter berichtet, wolle die IVG überdies sämtliche Geschäfte der Ära Leichnitz prüfen lassen. IVG-Sachwalter Horst Piepenburg habe zwar noch nicht zugestimmt, Angebote hierfür habe man aber schon bei Wirtschaftsprüfern eingeholt. Diesen Teil des Magazinberichts will die IVG auf Nachfrage nicht kommentieren.

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