HRE: Auch Staatsanwalt will laut Bericht gegen Funke klagen
Dem ehemaligen HRE-Chef Georg Funke droht neben dem laufenden zivilrechtlichen Verfahren nun auch ein strafrechtlicher Prozess. Wie der „Spiegel“ berichtet, will die Münchener Staatsanwaltschaft in den Wochen nach Ostern Anklage gegen die gesamte frühere Führungsriege der Bank erheben. Allerdings sei vom ursprünglichen Verdacht, wonach die Manager Untreue begangen und geschönte Ad-hoc-Mitteiligungen herausgegeben haben, in der vorläufigen Anklageschrift nicht die Rede. Es gehe nur um den Vorwurf, dass Funke und seine Kollegen die Lage und Liquiditätsausstattung des Unternehmens zu zwei Terminen falsch dargestellt hätten. Seit Februar läuft vor dem OLG München der Schadenersatzprozess der Altaktionäre gegen die HRE. Dabei geht es um die Frage, ob das Management unter Funke früher über drohende Verluste hätte informieren müssen.
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