Bestellerprinzip laut IVD-Gutachten nicht verfassungskonform

Das geplante „Bestellerprinzip“ für Wohnungsmakler ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Gutachten, das der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen im Auftrag des Immobilienverbands Deutschland (IVD) erstellt hat. Das Wohnungsvermittlungsgesetz stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit dar und betreffe einseitig eine Gruppe, die für die Missstände der Wohnungsbaupolitik nicht verantwortlich sei, so Hufen. Der IVD kritisiert, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf Aufträge durch Wohnungssuchende de facto unmöglich mache, abgesehen von „zu vernachlässigenden Sonderfällen“.

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