Mietpreisbremse könnte entschärft werden
Die Mietpreisbremse wird möglicherweise in einigen entscheidenden Punkten geändert. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, erwägt der für das Gesetzesvorhaben zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), Neubauten generell für zehn Jahre von der Regelung auszunehmen. Somit könnte die Preisgestaltung nicht nur bei Erst-, sondern auch bei Zweit- und Drittvermietungen freigestellt bleiben. Die Zeitung beruft sich dabei auf Koalitionskreise, die mit den Verhandlungen über das geplante Gesetz vertraut sind. Außerdem soll die Mietpreisbremse deutlicher als bisher befristet werden. „Ich gehe fest davon aus, dass die klare Fünf-Jahres-Frist im Kabinettsentwurf stehen wird“, zitiert das Blatt Unions-Unterhändler Jan-Marco Luczak (CDU). Ferner soll der Gesetzentwurf eindeutigere Kriterien für die Definition angespannter Wohnlagen enthalten. Zudem werde klargestellt, wie die ortsübliche Miete konkret festzustellen ist. Das Bundesjustizministerium wollte den Zeitungsbericht gegenüber TD weder bestätigen noch dementieren.
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