Koalition einigt sich auf Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht sind beschlossene Sache. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich mit den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Den Regelungen zur Mietpreisbremse zufolge, die in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten werden und maximal fünf Jahre angewendet werden können, dürfen Wohnungsmieten bei einer Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 % übersteigen. Ausgenommen sind Neubauten sowie Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. Außerdem muss den Makler künftig derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist.
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