Bund strebt Gesetzesreform für Zwangsversteigerungen an

Für Zwangsversteigerungen von Immobilien dürfte sich die gesetzliche Grundlage in einigen Jahren ändern. Das heute gültige Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) stammt aus dem Jahr 1897 und ist nach Ansicht des Bundesjustizministeriums immer noch maßgeblich von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts geprägt. Daher soll es so reformiert werden, dass es den  heutigen Transparenzanforderungen genügt und zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen beiträgt. Das Ministerium hat die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und den Rechtswissenschaftler Professor Klaus Bartels von der Universität Hamburg mit einer entsprechenden Untersuchung zum Reformbedarf des ZVG beauftragt. Interessensvertretungen und Verbände werden als Berater einbezogen. Im März 2017 will das Ministerium über gesetzgeberische Folgerungen entscheiden.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.