Grunderwerbsteuer muss zum Teil neu berechnet werden
Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer für grundgesetzwidrig erklärt. Diese Art der Wertbemessung kommt immer dann zur Anwendung, wenn kein eindeutiger Kaufpreis vorliegt, etwa weil die Immobilie ein nicht abgrenzbarer Teil eines Betriebsvermögens ist, dessen Eigentümer wechseln. Für bebaute Grundstücke wird dann das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet, welches aber nach Auffassung der Richter im Schnitt nur zu etwa 50 % der Marktwerte führt. Bei unbebauten Grundstücken orientiert man sich an ermäßigten Bodenrichtwerten, was auf lediglich 70 % der Verkehrswerte hinauslaufe. Diese deutlich günstigeren Bewertungen verstießen gegen das Gleichheitsgebot. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte nächsten Jahres die Berechnung ändern, und zwar rückwirkend bis Anfang 2009.
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