Flüchtlinge: Hamburg will Gewerbeimmobilien beschlagnahmen

Der Hamburger Senat will im Oktober ein Gesetz beschließen, mit dem ungenutzte Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmt werden können. Dabei gehe es um den „absoluten Ausnahmefall“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Die Eigentümer sollen mit der ortsüblichen Miete entschädigt werden. Durch das Gesetz soll der Zugriff auf die Immobilie, der sich mit den bestehenden Instrumenten oft langwierig gestaltete, erleichtert werden. Während in Hamburg die Beschlagnahmung von Wohnungen im Privateigentum nicht geplant ist, steht dies in Berlin zur Debatte. So will der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beschließen, die zu einem Drittel leerstehende Luxus-Wohnanlage „Riehmers Hofgarten“ für Flüchtlinge zu nutzen.

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