BGH bestätigt Kappungsgrenze für ganz Berlin
Die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung ist rechtmäßig, das Land kann auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen für die Dauer von fünf Jahren auf 15 statt auf 20 % deckeln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. Laut Deutschem Mieterbund gibt es in elf Bundesländern und für 275 Kommunen eine solche Verordnung. Nur im Saarland, in Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gelte nach wie vor flächendeckend eine 20-%-Kappungsgrenze. Nun seien auch für andere Bundesländer „wohl die Tore offen“, sagte Inka-Marie Storm, Juristin beim Vermieterverband Haus & Grund, laut „Berliner Zeitung“. Nach diesem Urteil hätten alle Landesverordnungsgeber einen sehr weiten Beurteilungsspielraum. Einige Länder seien mit dem Instrument aber behutsam umgegangen, im Gegensatz zum Land Berlin, so Storm.
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