HRE: Eingeschränkte Insolvenz als Gegenkonzept zur Enteignung
Die umstrittene Möglichkeit zur Enteignung von Aktionären des angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) kann möglicherweise umgangen werden. Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sieht in seinem nun vorgelegten Gegenkonzept eine „eingeschränkte Insolvenz“ als Rettungsanker für „in Finanznöte geratene systemrelevante Institute“ vor. Kerngedanke des Modells ist die Möglichkeit des Staates, eine nach herkömmlichem Maßstab insolvente Bank für die Zeit der Rettung über eine „Restrukturierungsverwaltung“ fortzuführen. Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Aktionärsrechte außer Kraft gesetzt werden können. Zur Umsetzung des Vorschlags müsste das Ergänzungsgesetz zur Finanzmarktstabilisierung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen geändert werden. Die Rettung der HRE gerät inzwischen unter erheblichen Zeitdruck. Am 29. April soll der Jahresabschluss 2008 veröffentlicht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Bank mit ausreichendem Eigenkapital ausgestattet sein, um nicht unter die gesetzliche Mindestvorgabe einer Kernkapitalquote von 4 % zu rutschen. Vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erhält die HRE daher einen zusätzlichen Garantierahmen über 10 Mrd. Euro bis zum 12. Juni 2009, teilte das Institut mit.
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