Schleswig-Holstein: Gericht erklärt B-Plan von „Port Olpenitz“ für unwirksam
Das auf einem ehemaligen Marinestützpunkt nahe Kappeln (Schleswig-Holstein) geplante Ferienressort „Port Olpenitz“ kann nicht wie geplant realisiert werden. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht erklärte den von der Stadt Kappeln verabschiedeten Bebauungsplan für unwirksam. Dieser sei mit den Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes nicht vereinbar. Das Normenkontrollverfahren war von der Landessektion des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) angestrengt worden. Die Port Olpenitz GmbH, ein Joint Venture aus der Harm Invest GmbH und der American Realty Investor Inc. (ARI), wollte auf dem rd. 170 ha großen Areal rd. 960 Ferienhäuser mit rd. 5.500 Betten und Hotels mit rd. 1.500 Betten sowie knapp 2.500 Bootsliegeplätze realisieren. Das geplante Investitionsvolumen beträgt 500 Mio. Euro. Der erste Spatenstich für das Projekt war im Oktober 2008 gesetzt worden.
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