Finanzkrise: Bundesregierung beschließt Bad-Bank-Gesetz

Nach heftigen Diskussionen und zahlreichen Änderungen hat das Bundeskabinett am Donnerstag das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen. Danach können Banken nun Zweckgesellschaften, besser bekannt als „Bad Banks“, gründen, um dorthin ihre Schrottpapiere auszulagern. Die risikobehafteten Wertpapiere werden in der Regel mit einem 10 %igen Abschlag vom Buchwert abgegeben. Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe, die vom Staat über den Bankenrettungsfonds SoFFin abgesichert wird. Die Bank kann die Schuldverschreibungen anschließend bei der Bundesbank für neues Geld einreichen, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. Die Garantie des Bankenrettungsfonds gibt es allerdings nicht zum Nulltarif. Die Bank muss neben einer Garantiegebühr einen Ausgleichsbetrag bezahlen und darf bei einem Defizit keine Ausschüttung an ihre Anteilseigner vornehmen. Zudem muss sie für zu erwartende Verluste aus den Papieren weitgehend selbst haften. Für die Landesbanken wurden zwar erste Eckpunkte eines Konsolidierungsbankenmodells entwickelt, konkrete Regelungen, insbesondere zur Begrenzung des Haftungsrisikos des Bundes, stehen aber noch aus.

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