Berliner Bundesratsinitiative soll Mieterhöhung stark einschränken

Der Berliner Senat hat seine Gesetzesinitiative zum Mietrecht (Mietrechtsmodernisierungsgesetz) beschlossen, wie sie endgültig in den Bundesrat eingebracht werden soll. Vorgesehen ist u.a., die Befristung der Mietpreisbremse und Ausnahmeregelungen für eine bereits gezahlte höhere Vormiete sowie bei umfassend modernisierten Wohnungen aufzuheben. Bei Vermietung von (teil-)möblierten Wohnungen soll der Möblierungszuschlag auf einen „angemessenen Betrag“ begrenzt werden. Für Mieterhöhungen im Bestand will Berlin in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze von höchstens 15 % innerhalb von fünf (statt drei) Jahren festschreiben; das Mieterhöhungspotenzial sinke somit um 40 %. Mietspiegel sollen Mietänderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn (vier) Jahre abbilden. Mieterhöhungen nach Modernisierung sollen von 11 auf 6 % der Kosten begrenzt werden, dazu gibt es eine „absolute Kappungsgrenze“ von 2 Euro/m² monatlich für einen Zeitraum von acht Jahren; abweichend davon darf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete nach Modernisierung zukünftig die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr als 10 % übersteigen.

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