Banken: Bad Banks nun auch für Landesbanken

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ein modifiziertes Bad-Bank-Gesetz, das die Konsolidierung der Landesbanken voranbringen soll. Neben der Auslagerung „toxischer Wertpapiere“ in eine so genannte Zweckgesellschaft können angeschlagene öffentlich-rechtliche Institute weitere Risikopositionen und sogar nicht mehr benötigte Geschäftsbereiche auslagern. Hierzu sollen gesonderte, öffentlich rechtliche Abwicklungsanstalten gebildet werden, die einer neuen, aus dem staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin entwickelten Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) unterstehen. Die von den Sparkassen als Miteigentümern der Landesbanken heftig kritisierte Eigentümerhaftung, die auch für künftige Verluste gilt, bleibt bestehen. Der Bund will zudem nur Garantien für Schuldtitel und sonstige Verbindlichkeiten der Abwicklungsanstalten übernehmen, die von den Abwicklungsanstalten im Zusammenhang mit der Refinanzierung der von ihnen übernommenen strukturierten Wertpapiere begeben oder begründet werden. Die Frist für Stützungsmaßnahmen wird vom 31. Dezember 2009 auf den 31. Dezember 2010 verlängert. Die Verlängerung muss allerdings noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

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